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Voraussetzungen zum Erhalt eines Dispokredits

Eine der Grundvoraussetzungen zum Erhalt eines Dispositionsrahmen für das eigene Girokonto war es immer, mindestens 18 Jahre alt, das heißt volljährig zu sein. Mittlerweile wurde diese Grenze deutlich aufgeweicht und einige Kreditinstitute bieten schon Jugendlichen auf dem ersten Konto einen finanziellen Verfügungsrahmen an. Wichtig zu wissen hierbei ist, dass bei nicht volljährigen Personen immer noch die gesetzlichen Vertreter, das heißt in den meisten Fällen die Eltern, für die finanziellen Machenschaften ihrer Sprösslinge haften.

Da viele Jugendliche noch nicht gelernt haben, verantwortungsvoll mit Geld umzugehen, ist bei der Einräumung eines Dispositionsrahmens in nennenswertem Umfang oftmals der finanzielle Gau vorprogrammiert. Die Jugendlichen reizen den Dispositionsrahmen bis zum letzten Cent aus und sind anschließend nicht mehr dazu in der Lage, diesen in einer angemessenen Zeit auszugleichen. Die Zinsen jedoch häufen sich nach und nach zu einem immer größeren Berg an. So ist der Weg in die Schuldenfalle vorprogrammiert.

Experten verurteilen daher Kreditinstitute scharf, die schon Jugendlichen Dispokredite in Höhe von mehreren Hundert oder gar Tausend Euro einräumen.

Eine Volljährigkeit ist also nicht mehr unbedingte Voraussetzung zum Erhalt eines Dispokredits, zumindest nicht bei allen Banken. Möchte man als Erwachsener jedoch einen Dispo eingeräumt bekommen, muss man meist noch weitere Voraussetzungen dafür erfüllen. So wird beispielsweise kaum eine Bank heute noch einen Dispo vergeben, wenn der Kontoinhaber nicht über ein festes Arbeitsverhältnis verfügt. In diesem Zusammenhang wird meist verlangt, dass das betreffende Girokonto für die monatlichen Gehaltseingänge genutzt wird. Wie hoch der monatliche Gehaltseingang ausfällt, spielt meist zunächst keine Rolle, da an diesem Wert später der Dispositionsrahmen bemessen wird.

Weiterhin wird oft verlangt, dass der Kreditnehmer keine negativen Einträge in der Schufa vorzuweisen hat. Wer also schon einmal Kredite in Anspruch genommen hat und diese anschließend nicht zurückzahlen konnte, eventuelle Pfändungen oder Mahnbescheide kassieren musste, wird sich bei den meisten Banken keine Hoffnung auf einen Dispokredit machen können.

Sind jedoch alle genannten Voraussetzungen erfüllt, steht der Vergabe eines Verfügungsrahmens in der Regel nichts mehr im Wege. Allerdings ist der Kontoinhaber dazu angehalten, Änderungen in seinen finanziellen Verhältnissen unverzüglich der Bank mitzuteilen, so dass der einmal erteilte Dispokredit jederzeit entsprechend angepasst werden kann.

Übrigens können auch Selbstständige einen Dispositionskredit für ihr Girokonto beantragen. Dieser darf jedoch nicht mit dem Kontokorrentkredit verwechselt werden. Der Unterschied ist dabei folgender: ein Kontokorrentkredit wird nur auf das Geschäftskonto des Selbstständigen gewährt, während der Dispokredit nur für das private Girokonto gültig ist. Wenn Sie also selbstständig sind und sich von Ihrem Geschäftskonto regelmäßig ein Gehalt auf das private Girokonto zahlen, haben Sie damit die Möglichkeit, für dieses private Konto einen Dispositionsrahmen zu beantragen.

Da die Banken jedoch bei Selbstständigen und Freiberuflern grundsätzlich etwas vorsichtiger sind als bei Angestellten, reicht hier ein mündlich vorgetragener Wunsch in der Regel nicht aus. Fast immer muss ein entsprechender Kreditantrag schriftlich gestellt werden, mit dem außerdem zahlreiche Unterlagen einzureichen sind. Dies sind zum Beispiel die letzten Einkommensteuerbescheide, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Kontoauszüge der letzten Wochen oder gar Monate.

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This entry was posted by Dispokredit on 1. Dezember 2009 at 21:58 and filed under Dispositionskredit category.

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