Kontokorrentkredit – der Dispo für das Geschäftskonto
4. Januar 2010 # 19:29 # Dispositionskredit # Keine KommentareAlle bisher abgehandelten Punkte gelten ausschließlich für den Dispositionskredit für ein privates Girokonto. Wie bereits angesprochen, kann auch ein Unternehmer auf seinem privaten Girokonto diesen Dispokredit in Anspruch nehmen.
Doch nicht nur Privatmenschen benötigen oftmals einen finanziellen Rahmen für Ausgaben, die das momentan vorhandene Kapital übersteigen, sondern auch Selbstständige beziehungsweise Unternehmen. Aus diesem Grund gibt es auch bei Geschäftskonten die Möglichkeit, einen Überziehungsrahmen einzuräumen. Ebenso wie bei dem Dispokredit für das private Girokonto handelt es sich auch beim Kontokorrentkredit um eine befristete Möglichkeit, das Konto bis zu einem festgelegten Betrag zu überziehen. Der Kredit steht ebenfalls nach einmaligem Einräumen kontinuierlich zu Verfügung, muss dann nicht mehr vorher beantragt werden und kann jederzeit in beliebig hohen Teilbeträgen oder als Gesamtsumme zurückgezahlt werden.
Handelt es sich beim Kontoinhaber um ein Unternehmen, bezeichnet man den Kontokorrentkredit auch oft als so genannten Betriebsmittelkredit. Dadurch kann das Unternehmen zum Beispiel finanzielle Engpässe überbrücken, die aus verzögerten Umsatzeingängen in Verbindung mit anstehenden Gehaltszahlungen resultieren. Auch Unternehmen, deren Umsätze stark saisonal schwanken, kann der Kontokorrentkredit helfen, die sich daraus zwangsläufig ergebenden Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Der Kontokorrentkredit kann darüber hinaus als so genannter Zwischenkredit vergeben werden, wenn beispielsweise eine Finanzierung bereits vertraglich abgesichert ist, aber vom betreffenden Unternehmen noch nicht in Anspruch genommen werden kann, weil die vorgegebenen Auszahlungsvoraussetzungen noch nicht vollständig erfüllt sind.
Auch für Vorfinanzierungen, beispielsweise bei Warenlieferungen, wird der Kontokorrentkredit oft eingesetzt. Allerdings ergibt sich hierbei für den Gläubiger ein erhöhtes Risiko, da über den als Kontokorrentkredit zur Verfügung stehenden Betrag keine weitere Endfinanzierung gesichert ist.
Im Gegensatz zu einem Dispositionskredit bei der Hausbank, der oftmals rein mündlich beantragt werden kann, muss ein Kontokorrentkredit immer schriftlich per Vertrag abgeschlossen werden. In diesem Vertrag werden neben der eingeräumten Kreditlinie auch die Zinssätze sowie die Kreditlaufzeit angegeben. In diesem Punkt unterscheiden sich viele Kontokorrentkredite von den üblichen Dispokrediten. Während es dem Kontoinhaber bei einem Dispokredit grundsätzlich freisteht, in welchem Zeitraum er den in Anspruch genommenen Kreditbetrag zurückzahlt, geben die Banken bei Kontokorrentkrediten oft bestimmte Zeiträume vor, in denen die Beträge zurückgezahlt werden müssen. Diese Zeiträume können entweder pauschal festgelegt, oder in Abhängigkeit zur in Anspruch genommenen Kreditsumme ausgewiesen werden.
Auch hinsichtlich der maximal erhältlichen Kreditsumme unterscheidet sich der Kontokorrentkredit ebenfalls oft vom Dispositionskredit für Privatpersonen. Da Unternehmen in der Regel wesentlich höhere Umsätze auf ihren Konten vorweisen können, liegt die maximale Summe für einen Kontokorrentkredit in der Regel nicht über dem monatlichen Umsatzvolumen auf dem Konto. Ist das monatliche Umsatzvolumen sehr hoch, liegt der Kontokorrentkreditbetrag sogar oftmals darunter. Die Banken erwarten also, dass sich der in Anspruch genommene Betrag für den Kredit automatisch durch die monatlichen Umsätze mindestens einmal ausgleicht, unabhängig davon, ob das Konto letztendlich im Minus steht oder nicht.
Darüber hinaus wird oft festgelegt, dass sich die vorgegebene Kreditlaufzeit nicht automatisch dadurch ändert, dass sich das Konto während der Rückzahlung einmal im Plus befand. Meist können hier allerdings besondere Regelungen mit dem Kreditinstitut vereinbart werden.
Es gibt jedoch noch weitere Punkte, in denen sich der Kontokorrentkredit vom Dispositionskredit unterscheidet. Während fast alle Banken bei einem Dispo über die festgelegte Kreditsumme hinaus eine geduldete Überziehung einräumen, bedarf dies beim Kontokorrentkredit in der Regel einer festen Vereinbarung mit der Bank. Im Gegensatz zum privaten Girokonto kann also ein Geschäftskonto nicht einfach über den als Kontokorrentkredit zugelassenen Betrag hinaus überzogen werden. Versucht man es trotzdem, wird meist automatisch eine weitere Überziehung verhindert.
Die strengeren Restriktionen bei einem Geschäftskonto resultieren vor allem daraus, dass es für die Bank ein rechtliches Risiko mit sich bringen kann, über einen längeren Zeitraum Überziehungen zu dulden, die über den vertraglich festgelegten Kreditrahmen hinausgehen. Die Rechtsprechungen sieht dabei vor, dass, wenn die Bank eine nicht genehmigte Überziehung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten duldet, sie damit automatisch und stillschweigend einer neuen Kreditvereinbarung zustimmt. Die Bank verliert hierbei also die Kontrolle über ihre Kreditvereinbarungen. Aus diesem Grund bedürfen auch geduldete Überziehungen bei einem Geschäftskonto in der Regel dem vorigen Abschluss eines Vertrages.
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