Dispositionskredit vereinfacht Zahlungsverkehr
23. März 2012 # 11:04 # Dispositionskredit # Keine Kommentare
Der berühmte „Dispo“ gehört zu den bekanntesten und üblichsten Kreditarten der heutigen Zeit. Seit 1968 sind die Girokonten in Deutschland in der Regel mit einem Dispo-Rahmen ausgestattet. Dennoch wissen nur die Wenigsten von uns ausreichend über den Dispositionskredit Bescheid.
Reibungslose Bezahlung dank Dispo
Gemeint ist der Überziehungsrahmen, den jedes Konto gesetzlich aufweisen muss. Die Höhe des Dispo-Rahmens hängt von mehreren Faktoren ab, ist jedoch auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Viele bezeichnen schon ein Ausnutzen dieses Rahmens als Überziehung. Tatsächlich jedoch wird erst das Überschreiten des Dispo-Limits als Überziehung angesehen. Ob auch dann noch eine Auszahlung erfolgt, hängt von der Bonität des Kunden und der Vereinbarung mit der jeweiligen Bank ab. Gesprochen wird hierbei von einer „geduldeten Kontoüberziehung“, die allerdings nicht mit einem Kredit gleichzustellen ist. Das Finanzberatungsportal kredit-vergleich24.net bietet die Möglichkeit, verschiedene Kreditangebote zu vergleichen.
Voraussetzungen für einen Dispo
Ein Dispositionskredit ist nur für Volljährige möglich, da minderjährige Kontoinhaber vor dem Gesetz noch nicht als voll geschäftsfähig gelten. In diesen Fall wird ein Konto auf Guthabenbasis abgeschlossen. Wer seinen Dispositionsrahmen in Anspruch nehmen will, muss von der Bank über die dafür anfallenden Kosten und geänderten Bedingungen in Kenntnis gesetzt werden. Dies geschieht allerdings immer erst nachdem der Kontoinhaber Geld aus dem Dispo bezogen hat. Die Informationen über die geänderten Konditionen werden entweder auf dem Kontoauszug mitgeteilt oder auf dem Postweg zugestellt. Hat man kein Guthaben auf dem Konto und verlangt der Kontoinhaber auch keine Auszahlung oder Überweisung, gewährt die Bank den Dispositionskredit nicht. Handelt es sich beispielsweise um einen Abbuchungsauftrag, muss dieser nicht von der Bank durchgeführt werden. Die Voraussetzung für einen Dispositionskredit ist neben der Volljährigkeit des Kontoinhabers, auch ein regelmäßiges Einkommen in Form von Gehalt, Rente, Unterhalt oder Ähnlichem. Die Höhe des Dispos liegt meist beim Zwei- bis Dreifachen des Einkommens. Außerdem muss der Dispositionskredit innerhalb von maximal drei Monaten abbezahlt werden.
Bild stammt von Bernd_Leitner – Fotolia.com
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