Seit 1968 gibt es in Deutschland den Dispositionskredit – im Volksmund auch kurz Dispokredit genannt. Es handelt sich hierbei um eine in der Höhe begrenzte Überziehungsmöglichkeit für das Girokonto von Privatpersonen.
Die Kreditlinie für den Dispokredit wird grundsätzlich nur einmal eingeräumt und kann dann fortlaufend immer wieder genutzt werden. Bei vielen Girokonten ist – unter der Voraussetzung einer ausreichenden Bonität – der Dispokredit von vornherein im Komplettangebot enthalten. Bei einigen Kreditinstituten muss man diesen allerdings separat beantragen.
Ein Dispositionsrahmen dient vor allem dazu, die finanzielle Flexibilität des Kontoinhabers zu erhöhen und kurzfristigen Kapitalbedarf schnell und ohne Formalitäten zu decken. Möchten Sie zum Beispiel ein Möbelstück kaufen und der aktuelle Saldo Ihres Girokontos reicht dafür nicht aus, so bietet sich mit dem eingeräumten Dispokredit trotzdem die Möglichkeit, sich diesen Wunsch sofort zu erfüllen. Damit stellt der Dispokredit eine unbürokratische Alternative zum gewöhnlichen Ratenkredit dar, für den zunächst ein eigener Kreditvertrag erstellt werden muss und bei dem die Rückzahlung in vertraglich festgelegten, meist gleichbleibenden Raten erfolgt.
Womit wir auch schon beim nächsten Punkt wären: die Rückzahlung. Für den Dispokredit gibt es keine Vorschriften hinsichtlich der Rückzahlungszeit und/oder der Ratenhöhe. Der Kreditnehmer kann selbstständig entscheiden, in welchen Raten er den Kredit wieder ausgleicht. Es steht ihm außerdem frei, dies in einem Einmalbetrag zu tun. Auch zeitlich ist der Kreditnehmer nicht eingeschränkt, es bleibt ihm selbst überlassen, ob er den Kredit am darauf folgenden Tag ausgleicht oder erst ein halbes Jahr später.
Wie hoch ein Dispokredit ausfällt, hängt von mehreren verschiedenen Faktoren ab. Sowohl die Höhe des monatlichen Gehaltseingangs, als auch eventuell bereits vorhandene Einträge in der Schufa fließen in der Entscheidung des Kreditinstitutes mit ein, ob und in welcher Höhe sie dem Kunden den Dispo gewährt.
Wie bereits angedeutet, gibt es verschiedene Arten, wie ein Kreditinstitut seinen Kunden den Dispokredit zur Verfügung stellt. Bei manchen Banken kommt nach einigen Monaten mit einem kontinuierlichen Gehaltseingang automatisch ein Brief, in dem der Kunden die Mitteilung erhält, dass ab sofort ein Dispositionsrahmen in einer bestimmten Höhe für ihn zur Verfügung steht. Andere Banken verzichten auf eine solche Mitteilung und teilen dem Kunden direkt auf dem Kontoauszug den ab sofort vorhandenen finanziellen Verfügungsrahmen mit. Rechtlich gesehen handelt sich dabei um eine so genannte „einseitige Willenserklärung“ seitens der Bank. Der Kunde erklärt sich dabei erst dann mit dem Kreditvertrag einverstanden, wenn er das Angebot auch wirklich nutzt.
Ein Dispokredit ist grundsätzlich dafür konzipiert, kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken. Als Dauerkredit ist er also nicht gedacht. Einer der Gründe dafür sind beispielsweise die recht hohen als Zinssätze für die Inanspruchnahme eines Dispokredits. Die Bank lässt sich diesen Service durch die entsprechenden Zinssätze sehr gut bezahlen. Allein deswegen ist dem Kunden geraten, den Dispokredit immer nur kurzfristig in Anspruch zu nehmen und möglichst rasch wieder auszugleichen.
Wie jeder andere Kredit auch kann selbstverständlich auch ein Dispokredit gekündigt werden. Hier ist gesetzlich eine Frist von 30 Tagen vorgesehen, wobei in schwerwiegenden Fällen auch die fristlose Kündigung von beiden Seiten möglich ist. Ein solch schwerwiegender Fall kann zum Beispiel der Verlust eines Arbeitsplatzes und damit die Verschlechterung der persönlichen Vermögensverhältnisse darstellen. Auch die Einleitung einer Zwangsvollstreckung gegen den Kontoinhaber stellt einen schwerwiegenden Grund dar, weswegen ein Dispokredit von Seiten der Bank gekündigt werden kann. Der Kreditnehmer ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, die geschuldeten Beträge direkt nach der Kündigung an die kreditgebende Bank zurückzuzahlen.
Ein wichtiges Thema ist auch die Pfändbarkeit von Dispokrediten. Muss der Kontoeigentümer eine Pfändung über sich ergehen lassen, können zur Verfügung gestellte Dispositionsrahmen grundsätzlich erst dann gepfändet werden, werden der Kunde sie abruft. Dies kann z. B. durch eine Überweisung oder auch die Barabhebung des Kapitals geschehen. Konkret bedeutet das: das Geld kann erst dann gepfändet werden, wenn der Kunde seinen Disporahmen auch wirklich nutzt. Das alleinige Bestehen dieses Rahmens reicht nicht aus, um den entsprechenden Rahmenbetrag oder auch eine geringere Summe zu pfänden.
Wie bereits angedeutet, ist der Dispokredit grundsätzlich bekannt für seine hohen Zinssätze. Im Zuge der allgemeinen wirtschaftlichen Instabilität und des zunehmenden Konkurrenzdrucks z. B. durch Direktbanken gehen aber mittlerweile viele Kreditinstitute dazu über, Dispositionskredit zu recht günstigen Zinssätzen anzubieten.
Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über das komplette Thema Dispokredit gewähren und Ihnen Tipps und Tricks an die Hand geben, damit Sie Ihren Dispokredit optimal nutzen und Kostenfallen vermeiden können.


